Bauchrowitz, Frank
Schaden ohne Ersatz?
Wer ersetzt den Schaden am eigenen Instrument beim Unterrichten an der Musikschule?
Arbeitgeber müssen die Arbeitsmittel, die ihre ArbeitnehmerInnen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung benötigen, grundsätzlich zur Verfügung stellen.1 In vielen Arbeitsverhältnissen benutzen ArbeitnehmerInnen aber auch private Gegenstände für die Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten, z. B. den privaten Pkw. Dass Musikschullehrkräfte eigene Instrumente für den Unterricht einsetzen, ist nach Erfahrung des Verfassers der Regelfall. Wie aber Read more about Schaden ohne Ersatz?[…]