Bauchrowitz, Frank
Vertragsüberarbeitung notwendig
Kündigungsmöglichkeiten für Unterrichtsverträge werden vereinfacht
Nach dem neuen Gesetz darf die Kündigungsfrist für befristete Unterrichtsverträge nur noch einen Monat zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer betragen (§ 309 Nr. 9 lit. c) BGB nF). Bislang konnten solche Kündigungsfristen bis zu drei Monate betragen. In Unterrichtsverträgen, die jetzt schon bestehen oder bis einschließlich 28.02.2022 abgeschlossen werden, kann eine Kündigungsfrist von bis Read more about Vertragsüberarbeitung notwendig[…]