Bauchrowitz, Frank
Was darf ich sagen und was nicht?
Juristische Hintergründe zur Meinungsfreiheit in der Musikschule
Tatsachenbehauptungen und Werturteile Im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit unterscheiden Juristen Tatsachenbehauptungen und Werturteile. Grundsätzlich geäußert werden dürfen Tatsachenbehauptungen. Solche Äußerungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert. Sie müssen der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sein.1 Werden hingegen bewusst Lügen geäußert („Fake News“), ist dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.2 Werturteile Read more about Was darf ich sagen und was nicht?[…]