Bauchrowitz, Frank
Erleichterungen, aber kein Freibrief
Die Urheberrechtsreform 2021 bringt auch für Musikschulen und Privatlehrkräfte relevante Änderungen
Die neuen Bestimmungen klären zum einen die Verantwortlichkeit beim Upload von Inhalten im Internet. Diese wird nun durch das neue Urheberrechtsdienstanbietergesetz (UrhDaG) geregelt. Demnach sind Internetplattformen jetzt für alle Inhalte, die dort von Nutzern hochgeladen werden, grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich (§ 1 Abs. 1 UrhDaG). Nach der alten Rechtslage bestand diese Verantwortlichkeit nicht.2 Nach der neuen Read more about Erleichterungen, aber kein Freibrief[…]