BAG gegen einheitliche Arbeitsverhältnisse

Berliner Musikschullehrkräfte mit einer halben festen Stelle klagten dagegen, dass ihnen ihr zweites Standbein wegbrach – die parallel aus­geübte Honorartätigkeit an ihrer Musikschule. Hauptgrund waren drohende Beitragsnachzah­lungen an die Deutsche Rentenversicherung. Obwohl die Musikschulen unterschiedlich mit dieser Situation umgehen, sollte gerichtlich das Bestehen eines einheitlichen, auch die „Honorartätigkeit umfassenden Arbeitsverhältnisses“ festgestellt und damit gängiger Praxis entsprochen werden. Jedoch: In letzter Instanz wies das Bundesarbeitsgericht bislang drei Klagen ab.
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