Kopieren in Musikschulen

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat mit GEMA und VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen mit Wirkung ab 1. Januar 2018 geschlossen, der den Musikschulen im VdM deutlich verbesserte Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag bietet. Danach sinkt die Vergütung je Musikschüler von 11,64 auf 6,37 Euro (brutto). Zudem entfällt seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA, da die Schülerzahl direkt durch den VdM an die GEMA übermittelt wird. Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und VdM nun auch eine Anlage zum Pauschalvertrag unterzeichnet, in der der Umfang der Rechteeinräumung der Werke, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert wird.