Stalz, Petra / Ulrich Heß

Was gilt für wen?

Kündigungsschutz für Musikschullehrkräfte

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 6/2017 , Seite musikschule )) DIREKT, Seite 02

Honorarvertrag Viele Musikschullehrkräfte schließen mit ihrem Arbeitgeber einen Honorarvertrag ab. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, das heißt „abhängig Beschäftigten“, die Lohn bzw. Gehalt erhalten, nennt man die Vergütung von freiberuflichen, selbstständigen Arbeiten Honorar. Ein Honorarvertrag ist zunächst eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern über eine vom Auftragnehmer zu erbringende Dienst­leistung und ein vom Auftraggeber nach Erhalt Read more about Was gilt für wen?[…]

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