Stalz, Petra / Ulrich Heß
Was gilt für wen?
Kündigungsschutz für Musikschullehrkräfte
Honorarvertrag Viele Musikschullehrkräfte schließen mit ihrem Arbeitgeber einen Honorarvertrag ab. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, das heißt „abhängig Beschäftigten“, die Lohn bzw. Gehalt erhalten, nennt man die Vergütung von freiberuflichen, selbstständigen Arbeiten Honorar. Ein Honorarvertrag ist zunächst eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern über eine vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung und ein vom Auftraggeber nach Erhalt Read more about Was gilt für wen?[…]

