Spiekermann, Reinhild
Von „EÜR“ bis „KAP“
Ein ungeliebtes, aber wichtiges Thema: Steuererklärung für freiberufliche Instrumentallehrkräfte
Wer sich als Instrumentallehrkraft selbstständig machen möchte, muss sich beim zuständigen Finanzamt anmelden, das heißt die Aufnahme einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit mitteilen. Hierzu reicht ein klassischer Einzeiler: „Hiermit melde ich zum … [Datum] eine selbstständige Tätigkeit als Instrumentallehrer [oder Musiklehrer] an.“ Das Finanzamt übersendet dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung („Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) Read more about Von „EÜR“ bis „KAP“[…]

