Menke, Markus
Eine besondere Gratwanderung
Verträge für freie Instrumentallehrkräfte an Musikschulen
Verträge zwischen „Freien“ und Musikschulen sollten zwei Dinge eindeutig klären: 1. Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Zusammenarbeit. 2. Verhältnis von freien MitarbeiterInnen und Musikschule in Bezug auf das Gesetz zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit. Punkt eins ist übersichtlich: Sie werden verpflichtet, ein oder mehrere Fächer bzw. Instrumente zu unterrichten. Und: Jede geleistete Unterrichtsstunde wird finanziell Read more about Eine besondere Gratwanderung[…]