Bauchrowitz, Frank
Arbeitszeiten beachten!
Ausländische Studierende als Lehrkräfte an Musikschulen
Als Ausländer gilt in Deutschland jeder nichtdeutsche Staatsangehörige (§ 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Allerdings sind EU-/EWR-Bürger und Schweizer explizit von den meisten Aufenthaltstitelpflichten ausgenommen.1 Damit betreffen die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes faktisch Staatsbürger aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern. Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen ausländische Studierende einen Aufenthaltstitel (nach § 16b AufenthG). Um diesen zu erhalten, Read more about Arbeitszeiten beachten![…]









