Simon, Jürgen

Traumberuf Lokomotivführer

Kommentar

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 2/2014 , musikschule )) DIREKT, Seite 01

Wenn du dich in der Schule ordentlich anstrengst und dann studierst, dann wird mal was aus dir! – So oder ähnlich wurden viele von uns von ihren Eltern motiviert. Und die Mehrheit der Leserinnen und Leser dürfte dieser Empfehlung gefolgt sein und kann ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Doch haben die Eltern sich das mit dem „dann wird mal was aus dir“ in vielen Fällen sicherlich anders vorgestellt: Eine immer größere Zahl von studierten MusikerInnen und MusikpädagogInnen arbeitet unter prekären Bedingungen in befristeten oder pseudoselbstständigen Beschäftigungsverhältnissen. Wer krank wird, wird auch nicht bezahlt, und wenn die Krankheit zu lange dauert, dann übernimmt eben eine neue gesunde Honorarkraft die Schüler – Pech gehabt!

Wer so krank wird, dass er seinen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben kann, der steht vollends im Regen. Das aufwändige Studium ist in anderen Berufen wenig wert, schlimmer noch: Der freundliche Mitarbeiter der Arbeitsagentur wird nicht selten den Kopf schütteln und „überqualifiziert“ vor sich hin murmeln. Dabei ist das Risiko einer Erkrankung für Musikpädagoginnen und -pädagogen gar nicht so gering, wie man meinen könnte. Die Fähigkeit, sein Instrument zu spielen, kann man ganz leicht auch durch eher unspektakuläre Krankheiten einbüßen.

Hinzu kommt der immer häufigere Einsatz von Instrumental- und Gesangspädagogen an allgemein bildenden Schulen und hier besonders gerne auch an Brennpunktschulen, nicht selten speziell mit dem Gedanken der Krisenprävention oder -intervention. Damit sind sie den gleichen Stressfaktoren ausgesetzt, denen auch ihre festangestellten und verbeamteten Kollegen oft hilflos gegenüberstehen. Doch während die verbeamteten Lehrkräfte durch die Regelungen zur Dienstunfähigkeit abge­sichert sind, kümmern die Probleme der MusikpädagogInnen niemanden. Die einzige Möglichkeit zur Absicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine eher theoretische.

Dass es auch anders geht, zeigt die Deutsche Bahn mit ihrem aktuellen Tarifvertrag: Niemand wird betriebs- oder krankheitsbedingt gekündigt. Hier übernimmt ein Unternehmen tatsächlich Verantwortung für seine Mitarbeiter. Nebenbei dürfte dies ­sicher auch gut für die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen und deren Motivation sein. Aber bei Musikschullehrkräften ist so etwas nicht nötig, die motivieren sich schließlich selbst – und überhaupt ist das in diesem Bereich nicht so wichtig: Es geht in der Regel schließlich nur um Kinder!