Koranyi, Franz

Vielfältige Klänge im Ganztag

Chancen des Ganztagsförderungsgesetzes für die musikalische Bildung in Musikschulen

Rubrik: Musikschule
erschienen in: üben & musizieren 1/2026 , Seite 42

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Mit einem Zeitumfang von acht Stunden pro Tag geht es für Kinder und Erwachsene ­tatsächlich um einen ganzen Tag, der an den Bedürf­nissen der Kinder ausgerichtet sein muss. Der Ganztag muss damit vielfältige Räume für musikalische Bildung bereithalten.

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) markiert einen weiteren Wendepunkt in der deutschen Bildungslandschaft: Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle ErstklässlerInnen und schrittweise alle Kinder im Grundschulalter Anspruch auf ganztägige Förderung mit acht Stunden täglich. Diese Regelung umfasst auch die Ferienzeit. Bis auf maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr entstehen etwa zehn Wochen Ferienbetreuung. Wichtig ist, dass der Anspruch im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verankert ist und sich (wie in der Kita) gegen den Kinder- und Jugendhilfeträger richtet. Letztlich sind also die Kommunen für die Erfüllung zuständig. Während Bundesländer wie Hamburg oder Thüringen bereits ähnliche Ansprüche definiert haben, stellt das GaFöG bundesweit neue Anforderungen an die Quantität der Bildungsinfrastruktur.1
In Praxis und Wissenschaft ist man sich hingegen einig: Der „Ganztag“2 als schulnahe Bildung, Betreuung und Erziehung kann nur mit Qualität funktionieren. Hinter dem Begriff „Ganztag“ stehen unterschiedlichste Arrangements, die regional von einem Hort­angebot über eine Mittagsbetreuung bis zur Ganztagsschule mit verbindlichen Zeiten reichen. Spätestens mit dem gesetzlichen Anspruch stellen sich wesentliche Herausforderungen für die Qualität: Fachkräftemangel, Raumknappheit und kommunale Konsolidierung. Diese Herausforderungen müssen adressiert und Kommunen nicht mit der organisatorischen und finanziellen Belastung allein gelassen werden.
Gleichzeitig bietet der Rechtsanspruch auch Chancen: Denn Ganztag soll letztlich positive Effekte auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Bildungsgerechtigkeit, die individuelle Förderung und die Öffnung in die regionale Bildungslandschaft haben.3 Welche Gestaltungsspielräume sich für die musikalische Bildung von Kindern ergeben können, soll im Folgenden am Beispiel von Musikschulen skizziert werden.

Bildungsgerechtigkeit durch erweiterte Zugänge

Ein Ganztag mit einer hohen Teilnahme ermöglicht eine umfassende Ansprache von Kindern im Grundschulalter, unabhängig von familiären Ressourcen oder Vorerfahrungen. Während musikalische Bildung in der Regel von der Initiative und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt, entstehen durch den Ganztag niedrigschwellige Zugänge zu qualifizierten Angeboten. Eine strukturelle Verankerung im Ganztag kann dabei Kontinuität und regelmäßige Teilnahme – Voraussetzungen für nachhaltige Lernprozesse – sichern.

1 Geis-Thöne, Wido: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln 2022.
2 Inhaltliche Vertiefung zum Ganztag bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung im Themenjournal: www.dkjs.de/themenjournal/ganztag-jetzt-mut-zur-guten-umsetzung (Stand: 7.1.2026).
3 Seemann, Anna-Maria/Titel, Volker: Qualitätsdimensionen von Ganztagsangeboten im Grundschulalter. Wissenschaft­licher Diskurs, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Deutsches Jugendinstitut, München 2023, www.pedocs.de/volltexte/2024/28499/pdf/Seemann_Titel_2023_Qualitaetsdimensionen.pdf (Stand: 7.1.2026).

Lesen Sie weiter in Ausgabe 1/2026.

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