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Heye, Andreas / Annette Ziegenmeyer

Die kleine große Knastmusik

Ein Musikwettbewerb für inhaftierte Menschen

Rubrik: Bericht
erschienen in: üben & musizieren 2/2026 , Seite 52

Wie kann Musik Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine Stimme geben, neue Perspektiven eröffnen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen? Diese Frage steht im Zentrum des bundesweiten Wettbewerbs „Die kleine große Knastmusik“, der im Herbst 2025 erstmals vom Netzwerk „AUFTAKT: Perspektiven auf kulturelle Teilhabe im Strafvollzug“ ausgelobt wurde. Der Wettbewerb macht sichtbar, welche transformative Kraft Musik entfalten kann, wenn sie Menschen erreicht, deren Stimmen sonst kaum Gehör finden.

Übergeordnetes Ziel ist es, Menschen während eines haftbedingten Freiheitsentzugs eine Stimme zu geben, ihnen durch Musik neue Perspektiven für ein straffreies Leben zu eröffnen und ihr Grundrecht auf kulturelle Teilhabe zu verwirklichen. Zugleich trägt der Wettbewerb dazu bei, gesellschaftliche Vorurteile gegenüber Inhaftierten abzubauen und Musik als Brücke zwischen Haftanstalt und Gesellschaft wirken zu lassen. Das Projekt richtet sich also an Menschen, die sich zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Grenzen bewegen und deren Erfahrungen häufig im Verborgenen bleiben. Durch das Musizieren erhalten sie die Möglichkeit, ihre persönlichen Erfahrungen auszudrücken, ihre Lebenssituation hörbar zu machen und am öffentlichen Diskurs teilzuhaben.
Musik wird so zu einem Raum, in dem Identität, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit erfahrbar werden. Zugleich wird ein in internationalen Menschenrechtsdokumenten verankertes Grundrecht eingelöst: das Recht auf kulturelle Teilhabe, wie es etwa in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist. Darüber hinaus knüpft der Wettbewerb unmittelbar an das gesetzlich verankerte Ziel der Resozialisierung an, das einen zentralen Auftrag des Strafvollzugs darstellt (vgl. § 2 StVollzG).
Der Wettbewerb wurde 2025 vom Netzwerk AUFTAKT initiiert und durch die Dräger-Stiftung gefördert. Ein Team um Sandra Sinsch – Ideengeberin des Wettbewerbs –, Annette Ziegenmeyer und Andreas Heye übernahm die Durchführung und organisatorische Koordination. Teilnehmen konnten alle Menschen, die sich in Deutschland in einer freiheitsentziehenden Maßnahme befinden – darunter Haft- und Jugendarrestanstalten sowie forensische Einrichtungen.
Die Gestaltung der Beiträge war bewusst offen und inklusiv: Ob Songs, Band- oder Chorprojekte, Klangcollagen oder partizipative Musikinitiativen – unterschiedlichste Musikpraxen waren willkommen. Entsprechend wurden Beiträge in mehreren Kategorien ausgezeichnet, etwa Eigenkompositionen, kooperative Projekte oder besonders mutige und ausdrucksstarke musikalische Arbeiten. Im Vordergrund stand nicht künstlerische Perfektion, sondern aktive Beteiligung – allein oder in der Gruppe, mit einfachen oder komplexen Mitteln. Die Einreichungen erfolgten in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen, wobei eine benannte Ansprechperson aus dem Kreis der Mitarbeitenden die Beiträge über ein Anmeldeformular einreichte. Die inhaftierten Teilnehmenden bewarben sich dabei unter einem Künstlernamen, gaben den Titel ihres Beitrags an und konnten in einem kurzen Statement benennen, was ihnen an ihrer Musik besonders wichtig ist. Eine Jury aus Mitgliedern des AUFTAKT-Netzwerks sichtete die Einsendungen und würdigte die Individualität, Vielfalt und Tiefe der eingereichten Arbeiten.
An dem Wettbewerb beteiligten sich über elf Einrichtungen aus sechs Bundesländern – darunter die JVAs in Lübeck, Dortmund, Geldern, Aachen, Herford, Moltsfelde, Kassel und Zeithain, die Outlaw gGmbH sowie die Forensik Uchtspringe. Die eingesandten Projekte spiegelten eine bemerkenswerte Vielfalt an Lebenslagen, Emotionen und kulturellen Erfahrungen wider.1 Von ausdrucksstarken Texten über selbst komponierte Instrumentalstücke bis zu gemeinschaftlich entwickelten Projekten, von Rap, Pop und Rock über Chormusik bis zu Community-Drum-Circles reichte das Spektrum.
Die Einsendungen ermöglichten seltene Einblicke in Lebenswelten hinter Mauern und zeigten, wie reflektiert, kritisch und zugleich hoffnungsvoll Menschen in Haft ihre Situation musikalisch verarbeiten. So beeindruckte etwa Paddystar in der JVA Geldern mit sozialkritischen Texten, während Violanz in Kooperation mit der Resohilfe e. V. durch atmosphärisches Gitarrenspiel und berührendes Songwriting überzeugte. Der Chor der JVA Lübeck begeisterte durch klangliche Ausgewogenheit und musikalische Vielfalt und Wolle aus dem Maßregelvollzug Uchtspringe beeindruckte mit einer eigenen Komposition.
Über alle Orte hinweg waren die Beiträge geprägt von emotionaler Tiefe und spürbarem Gemeinschaftsgeist. Viele Projekte entstanden in Kooperation. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen verdeutlichten, dass die Arbeit an den Beiträgen nicht nur musikalische Kompetenzen stärkt, sondern auch Wertschätzung, Selbstvertrauen und soziale Bindung fördert.
Die feierliche Preisverleihung erfolgte im Rahmen der Tagung „Kulturelle Teilhabe im Strafvollzug: Fokus Musik“ am 20. und 21. November 2025 im Übergangshaus Lübeck. Über 70 Fachleute aus Kultur, Justiz, Pädagogik und Sozialarbeit diskutierten dort über die Bedeutung musikalischer Praxis für Resozialisierung und Teilhabe und gaben vielfältige Einblicke in ihre Arbeitsfelder.
Die nominierten Musikbeiträge wurden während der Tagung dem Publikum präsentiert. Die PreisträgerInnen erhielten neben einer Urkunde als sichtbare Auszeichnung und Form anerkennender Wertschätzung zusätzlich einen zweckgebundenen Geldgutschein, der im Sinne der Freizeitgestaltung eingesetzt werden kann und es den Einrichtungen beispielsweise ermöglicht, Instrumente anzuschaffen oder Workshops zur Musikproduktion umzusetzen.
Wettbewerb, Netzwerk und Tagung sind zentrale Bausteine des Projekts AUFTAKT, das Musik als Entwicklungsressource für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende in den Mittelpunkt stellt. Ausgangspunkt war ein Lehrprojekt der Musikhochschule Lübeck in Kooperation mit der Jugendarresteinrichtung Moltsfelde, bei dem Studierende und Arrestierte in musikalischen Begegnungsräumen zusammenarbeiteten – ein Modell, das seit 2021 regelmäßig durchgeführt und weiterentwickelt wird. Das Vorhaben basiert auf drei ineinandergreifenden Säulen:
– Grundlagenforschung: Erforschung der Bedeutung von Musik als Entwicklungs- und Resozialisations-Ressource für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende.
– Wissenschaftskommunikation: Sensibilisierung der Gesellschaft und bildungspolitische Kommunikation zur Bedeutung musikalischer Praxis als Teil kultureller Bildung für diese Zielgruppe.
– Transfer und Dissemination: Entwicklung einer Strategie zur nachhaltigen Implementierung kultureller Bildungsangebote zur Unterstützung der Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität unter Einbezug bestehender Strukturen und Netzwerke im Land Schleswig-Holstein.
Der Wettbewerb „Die kleine große Knastmusik“ soll langfristig fortgeführt und weiterentwickelt werden. Neben erneuten Ausschreibungen sind vielfältige partizipative Formate vorgesehen, die musikalische Arbeiten aus dem Kontext des Strafvollzugs sichtbar machen und in den öffentlichen Diskurs einbringen. Ziel ist es, jungen Musikerinnen und Musikern aus Haftkontexten dauerhaft Räume zu eröffnen, in denen ihre künstlerischen Stimmen gehört werden und kulturelle Teilhabe über institutionelle Grenzen hinweg wirksam werden kann.

1 vgl. Ziegenmeyer, Annette/Mühlinghaus, Clara Marie: „Musikangebote im Strafvollzug. Relevanz, Vielfalt und ­Perspektiven vor dem Hintergrund des Vollzugsziels“, in: de Banffy-Hall, Alicia/Eberhard, Daniel Mark/Ziegenmeyer, Annette (Hg.): Musik im Strafvollzug. Perspektiven aus Forschung und Praxis, Münster 2021, S. 69-86.

Lesen Sie weitere Beiträge in Ausgabe 2/2026.

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