Herbst, Sebastian

Arbeitssituation und Finanzen

Kommentar

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 6/2019 , musikschule )) DIREKT, Seite 01

Pressemitteilungen berichteten auch 2019 wieder von erfreulichen und weniger erfreulichen Entwicklungen in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis und die finanzielle Situation von Musikschullehrenden. Positiv: Die Musikschulen in Rheinland Pfalz erhielten einen Landeszuschuss von drei Millionen Euro und auch in Hessen ist laut Frankfurter Allgemeine eine Auf­stockung geplant. Lehrkräfte in Mettmann mit mindestens sieben Wochen­stunden werden weiter nach Tarif bezahlt und das Honorar der anderen wurde erhöht. Auch die Lehrenden der Leipziger Musikschule „Johann Sebastian Bach“, der nun kommunalen Musikschule Schwandorf sowie die Honorarlehrkräfte der Rheinischen Musikschule Köln bekommen mehr Geld. In Köln konnten sogar für vorherige Honorarlehrkräfte 17 Planstellen nach Tarifvertrag mit Festanstellung geschaffen werden.

Doch die Situation ist noch längst nicht zufriedenstellend, wie der Bericht „Musikschulen fordern mehr Geld und Festverträge“ im Deutschlandfunk vermuten lässt. So startete die Kreismusikschule Dreiländereck eine Online-Petition und forderte höhere Gehälter der TVöD-Lehrkräfte. Die Tarifverhandlungen sind jedoch gescheitert. Laut Westdeutscher Zeitung geht auch die Geduld der Honorarkräfte in Wuppertal zu Ende: „Die freien Mitarbeiter formieren sich zum Protest. Seit Jahren sind ihre Stundensätze nicht erhöht worden. Viele leben am Existenzminimum.“

Die Zahlen einer aktuellen Statistik zu freiberuflich Tätigen in der Sparte Musik (Datenbasis: KSK-Versicherte, mehr dazu: www.miz.org/statistiken.html), die das Musikinformationszentrum im September 2019 veröffentlichte, bestätigen diesen Eindruck. Für freiberufliche Musiklehrkräfte sowie AusbilderInnen im Bereich Musik, die 49,7 Prozent der KSK-Versicherten in der Sparte Musik ausmachen, ist für 2019 ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 13337 Euro vor Steuern prognostiziert. Dies bedeutet zwar einen Anstieg von 56,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000, von einem angemessenen Einkommen kann jedoch keine Rede sein. Im Geschlechtervergleich muss zudem festgestellt werden, dass Frauen mit durchschnittlich 12295 Euro deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen mit 14494 Euro.

Nicht nur in Anbetracht des Einkommens ist zu hoffen, dass musikalische Bildungsangebote weiterhin umsatzsteuerbefreit bleiben. Einen Aufschlag von 19 Prozent ohne Veränderung der Fördermöglichkeiten würde die Teilhabe an musikalischer Bildung verringern oder die prekäre Arbeits­situation freiberuflicher Lehrkräfte verstärken. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.