Bossen, Anja

Die Chancen der anderen

Kommentar

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 5/2016 , musikschule )) DIREKT, Seite 01

Immer mehr musikalische Projekte und Fördermaßnahmen werden unter dem Stich­wort „Chancengerechtigkeit“ speziell zur Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen oder aktuell auch speziell für Flüchtlinge implementiert. Das ist begrüßenswert und sollte nicht anders sein. Allerdings stellt sich allmählich auch die Frage, was eigentlich aus der musikalischen Förderung nicht von Hause aus bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher wird. So positiv es auch ist, wenn staatlich geförderte Musikschulen Kapazitäten für Projekte im Sinne von Chancengerechtigkeit erweitern: Was wird aus den von sich aus an musikalischer Bildung interessierten oder aus musikalisch hochbegabten Kindern und Jugendlichen?

Noch immer existieren an staatlichen Musikschulen gigantische Wartelisten – und das, obwohl es auch immer mehr private Anbieter gibt. Offenbar ist es ein Wunsch vieler Eltern, dass ihre Kinder an staatlichen Musikschulen unterrichtet werden. Wird es also nicht Zeit, sich wieder auch mehr um diejenigen zu kümmern, die den dringenden Wunsch verspüren, Unterricht zu nehmen? Vor allem, nachdem sich an Projekten wie „JeKi“ gezeigt hat, dass das musikalische Angebot, sobald es freiwillig und/oder kostenpflichtig wird, weit weniger gut angenommen wird als erhofft (was allerdings niemanden, der kultursoziologische Forschungsergebnisse kennt, wirklich überraschen kann)…

Kann es zu mehr Chancengerechtigkeit führen, wenn Musikschulen von der Politik den Auftrag erhalten, neue und vor allem bildungsferne Zielgruppen zu erschließen, ohne dass sie für diese neuen Aufgaben zusätzlich mit finanziellen Mitteln ausreichend ausgestattet werden? Wenn, mit anderen Worten, stattdessen eine nicht ­offen ausgesprochene Umverteilung vorgenommen wird? Sicher: Man kann auf der bildungspolitischen Ebene entscheiden, nur noch unterprivilegierte Kinder und ­Jugendliche zu fördern. Doch dann sollte es eine bewusst gefällte und begründete Entscheidung sein.

Und so positiv es ist, sich der Herausforderung der Inklusion zu stellen, ist auch hierbei zu bedenken, dass ein weit gefasster Inklusionsbegriff auch die Förderung talentierter und interessierter Kinder und Jugendlicher meint, nämlich die Förderung aller im Rahmen ihrer Begabung und unabhängig von ihrer ökonomischen Situation. Das ist Chancengerechtigkeit! Eine Gesellschaft sollte die Schwächsten fördern, dabei aber auch die Interessen der an musikalischer Bildung stark Interessierten im Blick haben.