Pannes, Matthias / Werner Mayer

Für die Zukunft gerüstet

Zur Neufassung des KGSt-Gutachtens „Musikschule“

Rubrik: Aufsatz
erschienen in: üben & musizieren 4/2011 , Seite 19

Nach dem VdM-Strukturplan (2009) und dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände (2010) wird mit dem KGSt-Gutachten das dritte Grundlagenpapier zur Aufgabe, Struktur und Organisation der öffentlichen Musikschule vorliegen. Damit werden die Perspektiven des Verbands deutscher Musikschulen und der tragenden Kommunen um die Expertise der unbestritten renommiertesten Einrichtung im Bereich des kommunalen Managements vervollständigt. Dieses Gutachten soll gerade auch denjenigen Bereichen in Politik und Verwaltung zur Planung und Steuerung dienen, die nicht di­rekt aus dem inneren Sektor, also der Musikschule selbst oder den Kultur- bzw. Bildungsressorts, kommen.

„Zu Füßen Gottes (wenn Gott Füße hat) sitzt Bach – und nicht der Magistrat von Leipzig!“

Dieses Zitat überraschte im Verlauf der Arbeit am KGSt-Gutachten „Musikschule“ alle Beteiligten im zuständigen Fachausschuss, wurde es doch von Alfred Reichwein übermittelt, seines Zeichens Vertreter des Vorstands der KGSt, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Was war passiert? Öffnete sich ein „trockenes“ Verwaltungsdeutsch oder eine hermetische Organisationsterminologie eines Management-Experten auf einmal der Faszination des „Magischen“ in der Musik?
Weit gefehlt! Diese Aussage kam zwar überraschend, aber für uns, die wir das Vergnügen hatten, Alfred Reichwein kennen zu lernen, überhaupt nicht unpassend im fortgeschrittenen Verlauf der Arbeit des KGSt-Gutachterausschusses, als lange schon deutlich war, dass sich die Logiken von musikalischer Bildung und Musikschulstruktur einerseits und kommunaler Strategie- und Maßnahmenplanung andererseits nicht konträr gegenüberstehen, sondern sich vielfach ergänzen oder gar übereinstimmen. Wert-Entscheidung, Qualitätsorientierung, Sozialverpflichtung, Vernetzung und (die viel bemühte) Nachhaltigkeit sind nur einige Aspekte, um die es genauso bei der Steuerung des Bildungsorganismus Musikschule wie bei der Steuerung der Kommune insgesamt geht.

Lesen Sie weiter in Ausgabe 4/2011.