Bauchrowitz, Frank

Recht so?

Juristische Tipps für Ihren Unterricht

Rubrik: Bücher
Verlag/Label: Schott, Mainz 2025
erschienen in: üben & musizieren 1/2026 , Seite 59

Mit der Lektüre von juristischen Fachaufsätzen und Gerichtsurteilen begeben sich Musikpädagoginnen und Musikpädagogen meist in unbekanntes, in der Regel auch unbeliebtes Terrain. Musikschulleitungen, Lehrkräfte an Musikschulen, Instrumental- und GesangspädagogInnen, Studierende – wir alle sprechen lieber über Dominantseptnon-Akkorde als über Umsatzsteuerbefreiungstatbestände.
Die Hemmschwelle ist also ordentlich hoch, der Leidensdruck muss schon groß sein, um in die Welt der Paragrafen und Gerichtsurteile einzutauchen. Für diesen Fall bietet der Rechtsanwalt Frank Bauchrowitz mit seinen juristischen Tipps für den Unterricht einen ausgezeichneten Einstieg in die Materie und zeigt beeindruckend, dass sich juristische Fachkompetenz und gute Lesbarkeit bestens vereinbaren lassen.
Sein üben & musizieren spezial-Heft will Musikschulleitungen eine Orientierungshilfe im Paragrafendschungel bieten, gleichzeitig die Lehrkräfte erreichen und im besten Falle für Rechtsthemen sensibilisieren. Es bietet somit einen sehr guten ­Zugang zu häufig gestellten Rechtsfragen des musikalischen Alltags. Mehrfach verweist Bauchrowitz aber auch deutlich darauf, dass er mit seiner Publikation weder Patentrezepte noch eine allgemeingültige juristische Fachberatung liefern kann. Im Zweifel, und der sollte stets angenommen werden, kommen die Leserinnen und Leser um die Konsultation eines Anwalts nicht herum.
In sieben Kapiteln vermittelt Bauchrowitz Einblicke in die musikalische Juristerei. Im Eingangskapitel „Auf offener Bühne“ thematisiert er alles rund ums Kopieren, Abschreiben, Blätterhilfen und Schutzfristen. In einer sehr hilfreichen To-do-Liste kann man sich gut auf rechtskonforme Aufführungen, ob intern oder öffentlich, vorbereiten.
Zum Datenschutz verweist der Autor auf den Grundsatz der Minimierung, gespeichert werden sollte also nur das unbedingt Notwendige. Vertiefende Literaturtipps helfen weiter.
„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“: Wilhelm Buschs berühmtes Zitat hat bis heute seine Gültigkeit. „So ein Krach“ heißt Bauchrowitz’ hierzu passendes Kapitel, in dem es um ein stets anzustrebendes gutes Miteinander mit der Nachbarschaft, um die Wahl des Standorts für eine Musikschule und dergleichen mehr geht.
Das „Herrenberg-Urteil“ lässt die öffentlichen Musikschulen, die (auch) mit Honorarkräften arbeiten, seit bald zwei Jahren nicht los. Die Kernfrage nach dem Beschäftigungsverhältnis, nach Merkmalen für eine Scheinselbstständigkeit beleuchtet der Autor von verschiedenen Seiten. Im Kapitel „Abgesichert“ unterstreicht er unter vielem anderen die Bedeutung des Unterrichtsvertrags, mit dem sich privat arbeitende Lehrkräfte absichern sollten, um sich so auf das eigentliche Kerngeschäft, den Musikunterricht, konzent­rieren zu können. Auch in Bezug auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis empfiehlt Bauchrowitz, die Möglichkeit des seit Corona zunehmenden Online-Unterrichts vertraglich zu klären.
Auch der Rechtsform der Institution – wie etwa GbR, gemeinnützige GmbH oder, bei öffentlichen Musikschulen weit verbreitet, eingetragener Verein – widmet sich der Autor, er beschreibt die einzelnen Modelle und warnt auch hier vor vermeintlich einfachen Konzeptlösungen oder allgemeingültigen „Rezepten“.
Mit Ausführungen zur Aufsichtspflicht endet Recht so?. Hier werden manch alltägliche Situationen, wie etwa die Aufsichtspflicht zwischen Unterrichtsende und eventuell zu spätem Abholen der Kinder, reflektiert.
Frank Bauchrowitz stellt ein – völlig unjuristisch ausgedrückt – Füllhorn voller Tipps und Wissenswertem rund um das Thema Musikpädagogik und Recht zur Verfügung. Recht so? ist bestens lesbar und sehr gut strukturiert, es wird die gewünschte Zielgruppe, die Musikschulleitungen und Musiklehrkräften, garantiert erreichen.
Uwe Sandvoß

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