© fotolia_diego cervo

Herrmann, Michael

Reparatur und Wartung

Umsatz erhöhen durch Verkauf von Musikinstrumenten und Zubehör, Teil 2

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 6/2016 , musikschule )) DIREKT, Seite 08

Lohnt es sich wirklich, als Musikpädagoge unter die Einzelhändler zu gehen? Und wie genau stellt man das an? Im ersten Teil gab Michael Herrmann Tipps, wie man ein Ladengeschäft eröffnet und den richtigen Großhändler findet. Im zweiten Teil geht es nun um die moralische und rechtliche Seite der Instrumentenbesorgung für Schüler, um Steuerfallen und um die Frage, wie Sie mit einem Reparaturservice Geld verdienen können.

Im ersten Teil meines Beitrags in der vergangenen Ausgabe von musikschule )) DIREKT habe ich Ihnen das Partner-Shop- Modell vorgestellt, mit dem Sie auch ohne eigenes Ladengeschäft für Ihre Schülerinnen und Schüler Instrumente besorgen kön­nen. Bei dieser Art des Besorgungsgeschäfts gibt es einen wichtigen moralischen und ei­nen ebenso wichtigen rechtlichen Aspekt. Beginnen wir mit dem moralischen Aspekt: Als Pädagoge, der eine gewisse Autorität gegenüber seinem Schüler ausübt, sollten Sie keinesfalls eine Muss-Situation heraufbeschwören. Wer seinen Schüler bewusst oder auch nur unbewusst dazu verpflichtet, seine Instrumente bei ihm zu besorgen, handelt sowohl moralisch als auch rechtlich verwerflich.
Jeder Schüler muss die absolut freie Wahl haben, wo er seine Musikalien erwirbt. Dabei ist man als Lehrkraft meist in einer unglücklichen, zweischneidigen Situation: Zum einen sieht man, dass das bisher vorhandene Instrument für einen angemessenen Fortschritt nicht ausreichend ist, zum anderen darf man den Schüler nicht nötigen, das Instrument bei einem selbst zu kaufen. Noch ungemütlicher ist die Situation bei Noten: Man kann als Lehrkraft vollkommen zu Recht dem Schüler auftragen, ein ganz bestimmtes Notenheft zu erwerben, weil es für den Unterricht benötigt wird. Gleichzeitig sollte man ihm höchstens anbieten, es für ihn zu beschaffen, ihm aber jederzeit die freie Wahl lassen, es anderweitig zu besorgen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es zwar grundsätzlich keine Einschränkungen bezüglich dieser Art des Besorgungsgeschäfts. Dennoch entstehen besonders bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern schnell rechtliche Grenzsituationen: Ein nicht voll geschäftsfähiger Schüler darf rein rechtlich seinen Musiklehrer gar nicht beauftragen, für ihn ein einige hundert Euro teures Inst­rument zu besorgen. Spätestens wenn dann die Eltern das Instrument bezahlen sollen, kann die Situation unschön werden. Denn wenn der Schüler nicht voll geschäftsfähig ist, so ist sein Besorgungsauftrag an den Lehrer aus rechtlicher Sicht ungültig. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Eltern nicht zur Abnahme und Bezahlung verpflichtet sind und der Lehrer zusehen kann, wie er das Instrument anderweitig los wird. Dabei muss es sich nicht einmal um ein teures Instrument handeln: Schon Noten für wenige Euro können diese Situation heraufbeschwören. Kurz gesagt: Eine professionell arbeitende Lehrperson lässt ihren Schülerinnen und Schülern immer die Wahlfreiheit, wo sie ihre Instrumente und Noten besorgen.

Achtung: Steuerfalle!

Es gibt aber auch eine kleine steuerliche Falle, die Sie kennen sollten. Das Stichwort, auf das Sie Ihren Steuerberater ansprechen sollten, ist die sogenannte „Vorsteuer-Kürzung durch umsatzsteuerbefreite Umsätze“. Bevor ich lange erkläre, worum es sich hierbei handelt, mache ich es an einem Beispiel fest: Angenommen, Sie erwirtschaften im Monat 1000 Euro Gewinn, davon 900 Euro – also 90 Prozent – durch die Erteilung von Musikunterricht und 100 Euro – 10 Prozent – durch den Verkauf von Musikinstrumenten und Noten an Ihre Schülerinnen und Schüler. Der Musikunterricht ist in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, der Verkauf der Musikinstrumente nicht. Nun stellt sich die Situation also so dar, dass Sie 90 Prozent Ihrer Umsätze aus nicht umsatzsteuerpflichtigen Bereichen generieren und nur 10 Prozent aus umsatzsteuerpflichtigen Bereichen. Das wiederum bewirkt, dass die Umsatzsteuer, die Sie beim Einkauf von Waren erwirtschaften, um 90 Prozent gekürzt wird – im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie nur 10 Prozent der Umsatzsteuer, die Sie bezahlt haben, wieder vom Finanzamt zurückerhalten.
Wenn Sie also eine Gitarre für 119 Euro einkaufen (diese enthält ja 19 Prozent, also 19 Euro Umsatzsteuer), können Sie nur 10 Prozent davon beim Finanzamt zurückholen, also nur 1,90 Euro. Der Musikladen um die Ecke, der ausschließlich Musikinstrumente verkauft und keinen Musikunterricht erteilt, kann sich hingegen bei der gleichen Gitarre 19 Euro Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Wenn Sie die Gitarre wieder verkaufen, ist dies relativ irrelevant. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie die Gitarre für sich selbst gekauft haben, beispielsweise um sie für Ihren Musikunterricht oder für Konzertauftritte zu nutzen.
Nun mag sich der eine oder andere vielleicht denken, diese paar Euro könne man durchaus verschmerzen. Ja – könnte man. Richtig tragisch wird es allerdings, wenn Sie ein Auto kaufen, das Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit zu nutzen beabsich­tigen. Hier ist der Unterschied zwischen 100 Prozent Vorsteuerabzug und nur 10 Prozent Vorsteuerabzug schon gewaltig: Das kann oft in die Tausende gehen. Sie ver­zichten damit unter Umständen auf einen ordentlichen Betrag und sollten sich gut überlegen, ob Sie das riskieren möchten.

Hier kann noch richtig Geld verdient werden: Reparaturen

Wussten Sie eigentlich, dass in einer Musikalienhandlung der Deckungsbeitrag II für Reparaturen üblicherweise weit über dem für den Handel mit Musikinstrumenten, Zubehör und Noten liegt? Sie haben keine Ahnung, wovon ich spreche? Formulieren wir es ganz einfach: Wenn Sie ein Instrument reparieren, verdienen Sie das zig-­fache von dem, was Sie bei einem Verkauf des Instruments verdienen würden.
Nehmen wir ein Beispiel: Wenn Sie eine Gitarre für 100 Euro verkaufen, haben Sie daran voraussichtlich etwa 15 Euro verdient. Wenn Sie eine baugleiche Gitarre allerdings neu besaiten, umfangreich reinigen, alles überprüfen und gegebenenfalls die Mechaniken nachfetten, so können Sie ebenfalls 15 Euro verlangen. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass Sie in letzterem Fall gerade mal ein paar Cent für Reinigungsmittel und Fett eingesetzt, im Falle eines Verkaufs aber mindestens 85 Euro investiert haben. Einfach gesagt könnte man formulieren, dass Sie, um 15 Euro zu verdienen, zwei Möglichkeiten haben: Ent­we­der Sie investieren 85 Euro (Verkauf) oder ein paar Cent (Reparatur). Was ist wirtschaftlicher? Na logisch: Variante zwei.
Viele Musiklehrkräfte bieten Reparaturen als kostenlosen Service an. Sie sollten darüber nachdenken, diesen Service künftig kostenpflichtig zu machen. Ein Beispiel: Das Aufziehen von Gitarrensaiten dauert bei einer Klassik-Gitarre im Durchschnitt etwa 15 Minuten. Wenn Sie einen Stundenlohn von beispielsweise 35 Euro ansetzen, dann ergibt das 8,75 Euro für 15 Minuten Arbeit. Wenn Sie diese Dienstleistung in Ihrer Musikschule direkt bei Ihren Schülerinnen und Schülern bewerben, werden Sie sich wundern, wie schnell Sie eine Stammkundschaft aufbauen.

Erstellen Sie einfach eine Preisliste mit den häufigsten Reparaturen, von denen Sie wissen, dass Sie sie zuverlässig ausführen können, und hängen Sie diese aus – die ersten Anfragen werden schnell eintreffen. Und wenn sich einmal herumgesprochen hat, dass Sie einen ordentlichen Service bieten, ist das schon „die halbe Miete“. Um sich weiterzubilden, gibt es übrigens immer wieder Instrumentenbau-Kurse bei vielen Herstellern – im Internet gut zu recherchieren.

Fazit

In der Musikalienhandelsbranche sind die Gewinnmargen äußerst klein und das Geschäft verlagert sich immer mehr ins Internet. Wer jetzt beschließt, ein Musikgeschäft zu eröffnen, braucht zum einen viel Kapital und zum anderen viel Mut. Damit ein Musikgeschäft läuft, muss es groß sein – sehr groß sogar. Nur so können Sie mit den miserablen Gewinnmargen überleben. Ein kleiner Musikladen hat heutzutage quasi keine Chance mehr.
Wo Sie als „Kleiner“ allerdings noch Geld verdienen können, ist bei den Serviceleistungen: Reparaturen, Wartung und Instandhaltung. Dort können Sie durchaus attraktive Gewinne machen, auch als Einpersonenbetrieb.
Um Ihren Schülerinnen und Schülern Musikinstrumente zu besorgen, sollten Sie sich bei einem Internetshop als Musiklehrkraft oder Musikschule registrieren lassen, um dort mit einem Partner-Shop-Modell vergünstigt ein- und dann mit einem kleinen Aufschlag weiterzuverkaufen.
Probieren Sie das ein oder andere doch ein­fach mal aus. Sie werden sehen: Es kann sich lohnen – und macht sogar Spaß!