Bossen, Anja

Qualität ist, was es kostet

Kommentar

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 3/2014 , musikschule )) DIREKT, Seite 01

Sachsen-Anhalt hat es, Brandenburg hat es, die anderen Bundesländer haben es (noch) nicht: ein Musikschulgesetz. Bildung ist Ländersache, sodass es nicht erstaunlich ist, dass nicht alle Bundesländer ein eigenes Musikschulgesetz für gleich wichtig erachten. Interessant sind allerdings die Unterschiede in der inhaltlichen Ausgestaltung zwischen den beiden Ländern, die bisher ein solches Gesetz erlassen haben.

Der Gedanke hinter einem Musikschulgesetz ist, dass es der Absicherung einer bestimmten Qualität von Musikschulen, die eine Landesregierung als wünschenswert erachtet, dienen soll. Es werden daher in dem jeweiligen landesspezifischen Gesetz Qualitätskriterien festgelegt, die darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Musikschule staatlich gefördert werden kann, also finanzielle Mittel erhält.

Die Novellierung des Musikschulgesetzes in Brandenburg zeigt jedoch sehr deutlich, dass „Qualität“ eine höchst subjektive Angelegenheit ist und dass sie ausschließ­lich davon abhängen kann, wie viel Geld eine Landesregierung bereit ist, zur Verfügung zu stellen. In Brandenburg spielen weder pädagogische noch künstlerische Qualitätskriterien eine Rolle und es wird auch kein Gedanke an die Lehrkräfte, die in staatlichem Bildungsauftrag handeln, verschwendet. Bildungswirkungen können sich jedoch nur unter bestimmten Rahmenbedingungen vollziehen. Werden diese unterschritten, tritt kein oder ein höchstens minimaler Lernerfolg ein.

Statt dass sich die verantwortlichen Politiker in Brandenburg aber offen dazu bekennen, dass sie staatlich geförderte Musikschulen mit einem Bildungsauftrag eigentlich nicht mehr für notwendig erachten, arbeiten sie auf subtilere Weise an deren weiterem Niedergang, indem sie eine Mangelsituation gesetzlich festschreiben und sämtliche Einwände und Vorschläge von Experten und Eltern vom Tisch wischen. Staatlich geförderten Musikschulen wird so ihr eigentlicher Bildungsauftrag entzogen, ohne dass jemand konkret benannt werden könnte, der dafür verantwortlich ist. Das ist politisch sehr geschickt, denn es sind nicht handelnde Personen, sondern die Kassenlage verantwortlich, die – leider, leider – keine andere Entscheidung zulässt. Die Leitragenden aber sind die in Brandenburg überwiegend als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte, deren monatliches Durchschnittseinkommen von 935 Euro und deren fehlende soziale Absicherung nun ebenfalls festgeschrieben werden. Vor allem aber sind die Leidtragenden die Kinder und Jugendlichen, die einer derartigen „Qualität“ des Musikschulsystems ausgesetzt sind.