Simon, Jürgen

Abmahncheck

Tipps für Website-Betreiber gegen die Tücken des Netzes

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 3/2014 , musikschule )) DIREKT, Seite 05

Das Internet wird häufig als chaotisch und anarchisch wahrgenommen, doch ist das Internet keineswegs ein rechtsfreier Raum. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Presserecht bieten vielfältige Angriffspunkte für teure Abmahnungen.

Das kostenpflichtige Abmahnen von behaupteten oder tatsächlichen Verstößen im Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem prosperierenden Geschäftsfeld entwickelt. Wer eigene Angebote im Internet macht, muss damit rechnen, in das Visier von Abmahnunternehmen zu geraten. Bevor es soweit kommt, sollte man die eigenen Angebote gründlich auf die häufigsten Stolperfallen prüfen. Gesunder Menschenverstand genügt hier in der Regel nicht – so hat ein Münchner Gericht eine pflegebedürftige Rentnerin, die weder einen Computer noch einen WLAN-Router besaß, wegen des Uploads eines Hooligan-Films verurteilt (das Urteil ist erst in zweiter Instanz aufgehoben worden).
Bei der eigenen Internetseite gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Das Urheberrecht greift nicht nur bei Tauschbörsen, sondern gilt für alle Medien. Bilder und Fotos dürfen nur verwendet werden, wenn der Urheber dem ausdrücklich zugestimmt hat. Und auch dann muss der Urheber genannt werden. Das kann in der Regel durch eine kleine Bildunterschrift geschehen. Allerdings hat auch hier ein Gericht in Köln entschieden, dass dies nicht ausreicht und eine Nennung des Urhebers direkt im Bild erfolgen muss (was eventuell eine Bearbeitung des Bildes erfordert, die unter Umständen gegen die Nutzungsbedingungen verstößt!). Am einfachsten geht man dem aus dem Weg, indem man selbst gemachte Bilder verwendet. Zu beachten ist bei Bildern auch, dass die Nutzung für unterschiedliche Zwecke jeweils eigens genehmigt werden muss. Ein Passbild darf z. B. nicht einfach gescannt und ins Netz gestellt werden. Dazu bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.
Wenn die Urheberrechte geklärt sind, muss noch auf die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen Rücksicht genommen werden. Fotos von musizierenden Schülerinnen und Schülern dürfen nur verwendet werden, wenn dafür Geneh­migungen durch die Eltern vorliegen. Bei Schulaufführungen kann dies oft auch direkt mit der Schule geklärt werden.
Das Urheberrecht gilt selbstverständlich auch für Texte. Kritiken und Berichte auch über eigene Veranstaltungen dürfen nicht einfach auf die eigene Internetseite übernommen werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung durch den oder die Rechteinhaber. Gerade bei Zeitungskritiken kann dies schwierig sein, da die Rechte oft zwischen Verlag und Autor aufgeteilt sind.
Auch das Wettbewerbsrecht bietet Fallstricke. Wer auf seiner Website damit wirbt, dass er nur die neuesten Klaviere der Firma XY verwendet und dies womöglich auch noch als Schlüsselwort für eine Suchmaschine hinterlegt, kann schnell eine Abmahnung bekommen, wenn die Firma XY dies nicht als kostenlose Werbung, sondern als unerlaubte Nutzung ihres guten Markennamens betrachtet.
Gefahren lauern auch bei den Inhalten. Wer eigene Texte zu aktuellen Themen schreibt oder einen Blog führt, für den gelten möglicherweise Regelungen des Presse- und des Medienrechts. Problematisch sind auch Foren und Gästebücher, weil der Betreiber der Seite auch für die fremden Inhalte haftet.
Ohne Ausnahme gilt jedoch für jedes Internetangebot – auch z. B. für Facebook – die Impressumspflicht. Bei der Erstellung eines Impressums gibt es einfache Hilfe aus dem Internet. Unter dem Stichwort „Impressum Generator“ finden sich mehrere Angebote von Rechtsanwaltskanzleien, die bei der Erstellung kostenlos behilflich sind. Einen umfangreichen Generator mit vielen Erläuterungen bietet die Firma eRecht24: www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Insgesamt finden sich auf der Seite von eRecht24 viele nützliche Artikel und Hinweise zur Gefahr von Abmahnungen. Von eRecht24 wird auch die Seite www.abmahnung-internet.de/abmahncheck betrieben, die bei der Prüfung der eigenen Seite auf mögliche Abmahnfallen eine gute Hilfe ist. Einen interessanten Ansatz verfolgt die Internetseite www.wbs-law.de/ abmahncheck der Anwaltskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“. Hier muss der Nutzer keine Fragen beantworten, sondern er gibt nur die Adresse der zu prüfenden Internetseite an. Die Prüfung erfolgt anschließend automatisch und kostenlos.
Alle diese Angebote können eine Hilfe bei der Erstellung von rechtssicheren Internetseiten sein. Wer jedoch mehr als eine einfache Seite zur Selbstdarstellung anbieten will, sollte sich überlegen, ob er die Seite nicht besser vorher durch einen Anwalt prüfen lässt.