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Bauchrowitz, Frank

Die Fotolia-Falle

Musikschulen, Vereinen und MusikerInnen drohen Abmahnungen – trotz rechtmäßig lizenzierter Fotos auf der Website

Rubrik: Arbeitswelt
erschienen in: üben & musizieren 4/2026 , Seite 43

Viele Musikschulen, Vereine und MusikerInnen haben ihre Websites über Jahre hin­weg mit rechtmäßig lizenzierten Bildern gestaltet – oft über die früher sehr bekannte Plattform Fotolia. Doch mit der Übernahme von Fotolia durch Adobe Stock sind in zahlreichen Fällen unbemerkt die entscheidenden Lizenznachweise verloren gegangen. Frank Bauchrowitz erläutert, warum selbst rechtmäßig genutzte Bilder plötzlich zum Risiko werden – und wie man rechtzeitig gegensteuern kann.

Was zunächst als rein organisatorisches Problem erscheint, kann schnell rechtliche und finanzielle Folgen haben: Rechteanfragen, Abmahnungen und Forderungen in Höhe mehrerer hundert oder sogar tausend Euro sind keine Seltenheit. Die Übernahme der Bilddatenbank Fotolia durch Adobe Stock hat eine rechtlich relevante Problemlage geschaffen, von der neben klassischen Website-Betreibern auch Musikschulen, Vereine und MusikerInnen betroffen sind. Das Tückische daran ist, dass es nicht um Bilderdiebe geht, sondern um Website-Betreiber, die ihre Onlinepräsenz mit rechtmäßig lizenzierten Bildern gestaltet haben und sich daher auf der sicheren Seite wähnen. Um die Entstehung der Problematik zu beschreiben, muss etwas weiter ausgeholt werden.

Fotolia wurde zu Adobe Stock

In Musikschulen und Vereinen werden Websites häufig über viele Jahre hinweg betrieben und gepflegt. Dies geschieht häufig nebenberuflich oder ehrenamtlich, manchmal mit über die Jahre wechselnden Verantwortlichen. Für die Gestaltung der Websites und Social-Media-Auftritte benötigten Musikschulen, Musikvereine und MusikerInnen Bildmaterial. Neben der Nutzung selbst erstellter Bilder wurden und werden hierfür häufig kostengünstige Stockbilder erworben, um sich im rechtlich sicheren Rahmen zu bewegen. Die administrativen Aspekte, insbesondere die langfristige Archivierung von Lizenzunterlagen, standen dabei verständlicherweise nicht immer im Vordergrund. Das kann nun zum Problem werden.
Das Urheberrecht sieht bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen vor, dass eine Nutzung von fremden Werken nur dann zulässig ist, wenn eine entsprechende Lizenz besteht (§ 15 UrhG i. V. m. § 31 UrhG; zu den Ausnahmen §§ 44a ff. UrhG). Im Streitfall trägt jedoch der Nutzer die Darlegungs- und Beweislast für den Erwerb dieser Rechte. Fehlt ein ent­sprechender Nachweis, wird die Nutzung rechtlich häufig wie eine unlizenzierte Verwendung behandelt.
Naheliegend ist der Gedanke, einen ordnungsgemäßen Lizenznachweis durch die Vorlage einer Rechnung führen zu können. Den Rechnungen von Fotolia ist aber nicht zu entnehmen, welche Bilder in welchem Umfang lizenziert wurden. Das liegt daran, dass man bei Fotolia nicht direkt für die Lizenz eines bestimmten Bildes zahlte, sondern stattdessen nur Credits erwerben konnte, die in Rechnung gestellt wurden. Mit einer bestimmten Anzahl Credits konnten dann Bildlizenzen erworben werden, die im Fotolia-Konto hinterlegt waren. Der Nachweis einer Bildlizenz allein durch die Rechnung scheidet daher aus.
Doch der Zugriff auf das Konto und der Nachweis durch die dort hinterlegten Lizenzen ist in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Übernahme von Fotolia durch Adobe liegt mittlerweile über zehn Jahre zurück. Eine Übertragung des Fotolia-Kontos zu Ado­be Stock war nur bis 2019 möglich. Viele Fotolia-Kunden haben diesen Schritt versäumt und damit den direkten Zugriff verloren. Das hat unmittelbare Konsequenzen: Selbst, wenn eine Lizenz ursprünglich wirksam erworben wurde, kann ihr Nachweis heute sowohl gegenüber Rechteinhabern als auch gegenüber Adobe Stock erschwert oder im Einzelfall sogar unmöglich sein.

Lesen Sie weiter in Ausgabe 4/2026.

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