Bossen, Anja

Hoffentlich gut versichert…

Für Orchestermusiker selbstverständlich, für Instrumentalpädagogen noch lange nicht: eine Instrumentenversicherung

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 6/2013 , musikschule )) DIREKT, Seite 02

Weshalb ist eine Instrumentenversicherung sinnvoll?

Jeder, der Musik studiert oder als Beruf ausübt, ganz gleich ob als Musiker oder Pädagoge, ist ständig auf sein Instrument angewiesen. Dabei lauern überall Gefahren, im Gedränge öffentlicher Verkehrsmittel ebenso wie bei einem Autounfall. Aber auch in Konzertsälen, Hochschulen, Musikschulen oder allgemein bildenden Schulen sind Instrumente keineswegs sicher. Es handelt sich immer um öffentlich zugängliche Bereiche, und da Instrumente im Allgemeinen nicht auf Robustheit hin konstruiert sind, genügen oft kleine Anlässe, um große Schäden anzurichten. Selbst für den Fall, dass sich tatsächlich ein eindeutiger Verursacher des Schadens feststellen lässt und dieser eine Haftpflichtversicherung hat, ist es schwer, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Noch problematischer wird es, wenn man selbst den Schaden verursacht hat. Da Musikerinnen und Musiker in der Regel gut auf ihre Instrumente achten, sind es meist nur kleine Unachtsamkeiten, die hier zu einem Schaden führen. Eine kleine Einzeichnung in die Noten während einer Orchesterprobe – und schon ist man mit dem Instrument am Notenpult des Nachbarn angestoßen. Eine turbulente Gruppenunterrichtsstunde – und schon rollt die Flöte vom Tisch. In all diesen Fällen ist eine Instrumentenversicherung wichtig, da sich Schäden an Instrumenten leicht im drei- bis vierstelligen Bereich bewegen.

Was kann versichert werden?

Grundsätzlich können folgende Gefahren versichert werden: Beschädigung, Herunterfallen, Sturz, Abhandenkommen, Liegenlassen, Diebstahl oder Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportschäden (auch im Flugzeug). Werden alle aufgeführten Bereiche versichert, handelt es sich um eine sogenannte „Allgefahrenversicherung“. Dabei gilt der Versicherungsschutz häufig auch dann, wenn das Instrument an Dritte, z. B. Schülerinnen und Schüler, verliehen wird. Bei Streichinstrumenten mit einem bestimmten Mindestwert kann sogar ein Schaden, der durch Abnutzung oder Wertminderung entsteht, mitversichert werden. In der Regel sind solche Dinge jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigung, grobe Fahrlässigkeit oder Kriegsereignisse, aber auch Schäden, die aufgrund eines Streiks oder von Aussperrung entstanden sind. Auch das Aufbewahren über Nacht im Freien, im Auto oder an einem unbewohnten Ort
(z. B. im Probensaal) ist oft nicht versichert (sogenannte „Nachtklausel“). Während es auf der Hand liegt, was unter ­„vorsätzlicher Beschädigung“ oder „Kriegs­ereignissen“ zu verstehen ist, ist der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ nicht so leicht zu definieren. Darunter versteht beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe ein „komplett unvernünftiges Verhalten“, etwa wenn man sein Instrument stundenlang unbeaufsichtigt an einem öffentlich leicht zugänglichen Ort oder in der prallen Sonne liegen lässt. Da der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ jedoch jeweils vom Einzelfall abhängt, entscheiden Gerichte oftmals, dass auch in einem solchen Fall zumindest eine Teilsumme ausgezahlt werden muss. Im Fall eines Liegenlassens aus Vergesslich­keit, beispielsweise in einem öffentlichen Verkehrsmittel, hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob und wie viel die Versicherung zahlen muss.
Außer dem Instrument selbst kann auch das Zubehör mit in den Versicherungsschein aufgenommen werden. Vor allem Instrumentenkästen, aber auch Zubehör wie Keyboardständer kosten je nach Qualität und Ausführung schnell mehrere hundert bis über tausend Euro. In solchen Fällen kann sich der Versicherungsbeitrag für das Zubehör schnell bezahlt machen.

Wie finde ich einen Anbieter?

Unterrichtet man privat und nicht an einer Musikschule, sollte man sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler oder direkt an eine der Instrumentenversicherungen wenden, z. B. an den Marktführer in diesem Segment, die Mannheimer Versicherung (Marke Sinfonima). Alternativ kann man bei den Verbänden, in denen man Mitglied ist (DTKV, ver.di etc.), anfragen, ob diese eine besonders günstige Versicherung anbieten.
Es kann sich auch lohnen, sich zu einer größeren Gruppe zusammenzuschließen und einen Gruppenvertrag abzuschließen, z. B. als Musikschulkollegium oder Laienorchester. Für den Gruppenvertrag wird eine Inventarliste aufgestellt. Kommt ein Instrument zur Gruppe hinzu, wird es automatisch mitversichert, auch ohne ausdrücklich in der Police genannt worden zu sein. Besteht noch keine Gruppenversicherung an einer Musikschule, so sollte man verschiedene Angebote einholen. Auch bei bereits bestehenden Gruppenverträgen kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Sofern die Gruppe groß genug ist, kann es sinnvoll sein, auch bei Anbietern anzufragen, die bisher nicht für Instrumentenversicherungen bekannt sind.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Kosten einer Instrumentenversicherung sind von vielen Faktoren abhängig. Der Prozentsatz hängt von der Instrumentengattung, aber auch vom Wert des Inst­ruments ab. Die Kosten werden üblicherweise in Prozent des Instrumentenwerts für einen Jahresbeitrag angegeben. Dabei reichen die Prozentsätze je nach Versicherung und Instrument von 0,3% bis etwa 4%. Sehr teure Streichinstrumente werden in der Regel zu deutlich niedrigeren Prozentsätzen versichert als preiswerte Schülerinstrumente. Offensichtlich gehen die Versicherer davon aus, dass die Besitzerin eines Stradivari-Cellos mit ihrem Inst­rument besonders pfleglich umgeht. Meist gibt es einen Mindestbeitrag in der Größenordnung von 30 bis 100 Euro pro Jahr.

Zeitwert oder Neuwert?

Ob es sich bei der Versicherung um eine Neu- oder Zeitwertversicherung handeln sollte, hängt meist vom Instrument ab. „Neuwert“ bedeutet im Fall eines Totalschadens die Auszahlung der Summe, die ein neues Instrument gleicher Qualität kosten würde (also der Neubeschaffungswert). Eine Versicherung des Zeitwerts ­bedeutet im Fall eines Totalschadens die Auszahlung der Versicherungssumme, die das Instrument zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensfalls wert war. Bei historischen, wertvollen Streichinstrumenten kommt nur eine Zeitwertversicherung, die die Wertentwicklung des Instruments nachvollzieht, in Frage. Bei einem Keyboard hingegen ist nur eine Versicherung zum Neuwert sinnvoll.

Was muss man außerdem beachten?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sein Instrument deutschlandweit, europaweit oder weltweit versichern zu lassen. Je nachdem, in welchen Ländern und Regionen man sein Instrument mit sich führen möchte, ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz sich auch tatsächlich auf diese Regionen erstreckt. Bei einigen Verträgen gilt der Versicherungsschutz nur innerhalb Deutschlands.
Wie bei allen Versicherungen müssen die Bedingungen genau studiert werden, denn es gibt durchaus auch Schäden, die selbst bei einer Allgefahrenversicherung nicht versichert sind. So können etwa Trocknungsrisse, die bei Streichinstrumenten durch zu niedrige Luftfeuchtigkeit in der kalten Jahreszeit entstehen, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Bereits beim Abschluss der Versicherung sollte man darauf achten, dass der Wert des Instruments möglichst genau stimmt, da die Versicherung häufig erst im Schadensfall prüft, ob die Angaben plausibel sind. Ist die Versicherung dann der Meinung, dass der angegebene Wert höher als der tatsächliche Wert ist, wird nur der zum Zeitpunkt des Schadens von der Versicherung festgestellte Wert des Instruments ausgezahlt und die zu viel bezahlten Beiträge sind verloren. Nicht weniger problematisch ist ein zu geringer Versicherungswert. In diesem Fall greift die sogenannte Unterversicherungsklausel. Beispiel: Ein Instrument, das für 1000 Euro versichert ist, muss aufgrund eines versicherten Schadens für 200 Euro repariert werden. Nun stellt die Versicherung fest, dass das Instrument tatsächlich aber 2000 Euro Wert ist, mithin also nur zur Hälfte versichert ist. In diesem Fall wird sie auch die erforderliche Reparatur nur zur Hälfte bezahlen, sodass der Versicherte nur 100 Euro von der Versicherung erstattet bekommt.
Auch nach Abschluss der Versicherung sollte man regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert des Instruments entspricht. Insbeson­dere bei historischen Instrumenten kann sich der Wert im Laufe der Zeit erheblich ändern und so eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich werden.