Stremel, Celina

Mit Rezept zum Content

Tipps und Tools für den Instagram-Account Ihrer Musikschule

Rubrik: Marketing
erschienen in: üben & musizieren 2/2024 , Seite 34

Die Entscheidung ist gefallen: Die Mu­sikschule soll einen Instagram-Account haben. Aber welche Inhalte sollen auf welche Weise präsentiert werden? Was es zu beachten gilt und welche Tools Sie unterstützen können, erklärt dieser Beitrag in einfachen Schritten.

Nachdem Sie den Instagram-Account für Ihre Musikschule geplant und erstellt haben (siehe Beitrag und Leitfaden in üben & musizieren 1/2024) sowie Informationen zur Webseite, Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinterlegt sind, folgt das erste Posting. Es sollte in erster Linie dazu dienen, Ihre neuen Follower zu begrüßen. Stellen Sie sich und Ihre Musikschule kurz vor. Um eine höhere Reichweite zu erzielen, ist es ratsam, den Account als öffentliches Profil zu führen, sodass die Beiträge auch für interessierte Nicht-Follower sichtbar sind. Diese können dann Ihrem Profil folgen und müssen nicht erst eine Anfrage stellen, um die Inhalte sehen zu können.
Um den Instagram-Account weiter mit Inhalten zu füllen, können Reihen gute Formate bieten: zum Beispiel Steckbriefe von Mitarbeitenden, Veranstaltungsreihen, Tutorials, Produktvorstellungen oder Ähnliches. Es ist ratsam, für jede Reihe ein eigenes Design (gegebenenfalls angepasst an das Corporate Design) zu verwenden, um den Wiedererkennungswert zu steigern. Verwenden Sie ansprechendes Bildmaterial in guter Qualität. Smartphones sind dafür heutzutage ausreichend. Wichtig sind auch eine gute Audioqualität und ein sauberer Schnitt.
Natürlich muss nicht jeder Beitrag in eine Reihe passen. Auch Einzel-Beiträge sind hilfreich, um das Profil vielfältiger zu gestalten. Beispielsweise lassen sich Veranstaltungen und andere Highlights hervor­ragend in kleinen Zusammenschnitten auf Instagram präsentieren. Auf besonderes Interesse stoßen auch Aufnahmen aus dem Backstage oder dem Alltag der Musikschule: Einblicke in Räume und Situationen, die Follower sonst meist nicht erhalten.

Rezept

Bevor es um den Inhalt geht, wird das Rezept ausgewählt. Dabei kommt es darauf an, was und wem etwas präsentiert werden soll. Instagram bietet eine große Auswahl an Formaten mit unterschiedlichen Eigenschaften, die sich über das „+“ auswählen lassen (siehe Abbildung 1). Die wichtigsten im Kurzüberblick:
– Beitrag: dauerhaft auf dem Profil sichtbar. Bild oder Video mit Beschreibung, Musik und Ort. Gut geeignet für bildlastige Rückblicke und Informationen.
– Reel: 90-Sekunden-Video, wird auch Nicht-Followern angezeigt, aktuell sehr im Trend, kann mit Musik unterlegt werden (falls das Video keine Musik beinhaltet oder nur Fotostrecken gezeigt werden). Gut geeignet für videobasierte Rückblicke, Veranstaltungstermine und kurze Videos, aber auch kurze persönliche Botschaften.
– Story: 24 Stunden sichtbar, ähnlich zum WhatsApp-Status, dauerhaft sichtbar im zu erstellenden Story-Highlight (siehe Abbildung 2), viele interaktive Möglichkeiten (Zeichen, Ort, Fragen, Quiz, GIFs, Reaktionen, Verlinkungen, Countdowns, Collagen etc., siehe Abbildung 3). Gut geeignet für kurzfristige Ankündigungen oder auch für Reihen, die später als Highlight gespeichert werden.

Zutaten

In den meisten Fällen benötigen Sie vor allem Bildmaterial (Ausnahme: Story), also Fotos oder Videos. Außerdem sollten Sie sich Gedanken machen zur Beschreibung oder Bildunterschrift, zu Ideen für das Unterlegen mit Musik und zu möglichen Personen oder Unternehmen, die sinnvollerweise markiert werden können. Letzteres geschieht mit dem Befehl „@Accountname“. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um beteiligte Personen auf Ihren Post aufmerksam zu machen. Beschreibungen können zudem mit Hashtags (#) versehen werden. Diese sammeln Inhalte mit demselben Hashtag, sodass man thematisch ähnliche Inhalte finden kann. Zudem sollten Sie die Sprache an die jeweilige Zielgruppe anpassen. Und wenn Sie Musik hinzufügen, sind die GEMA-Rechte zu beachten, denn nicht jede auf Instagram verfügbare Musik darf von öffentlichen Seiten verwendet werden.

Lesen Sie weiter in Ausgabe 2/2024.