Keding, Daniel
Musikalische Bildung braucht sichere Arbeitsplätze
Der Kommentar
Im vergangenen Herbst stand die Leitung einer kommunalen Musikschule in Niedersachsen vor einer Entscheidung, die sie nachts nicht mehr schlafen ließ. Zwei Honorarkräfte, die seit Jahren regelmäßig unterrichten, Wartelisten haben und sich in der Ensemblearbeit, bei Vorspielen und Freizeiten engagieren, äußerten: „Eigentlich wollen wir bleiben, aber ich brauche endlich Sicherheit: Krankengeld, Mutterschutz, später eine Rente.“ Würden aber beide Stellen tarifgerecht umgewandelt, fehlte Geld an anderer Stelle.
Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat die ohnehin fragile Konstruktion sichtbar gemacht. Jahrzehntelang war der Einsatz von Honorarkräften eine kalkulierbare Grauzone. Vieles „lief irgendwie“ – ja sogar gut. Aber es geht um regelmäßigen Unterricht, verlässliche Stundenpläne, Einbindung in Strukturen und Orientierung an gemeinsamen pädagogischen Zielvorstellungen. Und dabei ist die oft beschworene „Freiwilligkeit“ vieler Honorarkräfte nicht selten Ausdruck von großer Sorge und Angst, sonst gar nicht beschäftigt zu werden. Die Scheinselbstständigkeit wird so nach der Übergangsregelung §127 SGB IV zur Scheinfreiwilligkeit. Gleichzeitig besteht eine problematische Zweiklassengesellschaft: festangestellte Lehrkräfte mit sozialer Sicherheit hier und dauerhaft eingesetzte Honorarkräfte ohne vergleichbare Absicherung dort; je nach tariflicher Struktur eventuell auch noch unterschiedlich vergütet.
Deshalb war und ist die Situation vor Herrenberg auf Dauer nicht haltbar und das Urteil aus Sicht öffentlich getragener Musikschulen richtig und notwendig. Musikalische Bildung ist Daseinsvorsorge. Wer sie dauerhaft trägt, braucht attraktive und abgesicherte Arbeitsplätze. Dazu ist die öffentliche Hand in der Lage. Musikschullehrkräfte sind hochqualifizierte und in der Regel studierte Fachkräfte, keine „flexible Reserve“. Sie haben Anspruch auf soziale Absicherung: Krankengeld, Mutterschutz, Arbeitslosenversicherung und später eine Rente.
Natürlich gibt es Gegenargumente: Zum einen erleben viele KollegInnen die aktuelle Entwicklung als Verunsicherung. Manche MusikerInnen sorgen sich um ihre künstlerische Flexibilität in einer abhängigen Beschäftigung. Hier müssen – und können! – miteinander Wege gefunden werden, die sowohl einen kontinuierlichen Unterricht als auch eine nur zu unterstützende künstlerische Tätigkeit zulassen. Zum anderen fürchten manche Musikschulen einen Kulturabbau und Existenznöte, weil sie sich tarifliche Beschäftigung nicht leisten können.
Doch zum einen bedeutet das Herrenberg-Urteil nicht, dass es künftig keine Selbstständigkeit mehr geben darf. Projekte, Workshops oder klar abgegrenzte künstlerische Tätigkeiten können weiterhin sinnvoll selbstständig organisiert werden. Zum anderen ist der Beruf als Musikschullehrkraft ein Beruf auf zwei attraktiven Säulen, nämlich die der Pädagogik mit künstlerischem Impetus und die der rein künstlerischen Tätigkeit. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in wechselnden Anforderungen und Settings, die methodische Vielfalt und ein breites musikalisches Repertoire einbeziehen, steht der Freiheit künstlerischer Tätigkeit nicht entgegen, sie ergänzt diese vielmehr auf ideale Weise.
Zwei Wege können künftig tragfähig sein:
1. Sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung als MusikpädagogIn in Teilzeit, kombiniert mit freier künstlerischer Tätigkeit für diejenigen, die über die Lehrtätigkeit hinaus künstlerisch tätig sein wollen.
2. Ein umfangreiches und finanziell auskömmliches Unterrichtsdeputat in sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung für diejenigen, die sich insbesondere der musikpädagogisch-künstlerischen Tätigkeit verstärkt widmen möchten.
Entscheidend ist: Es braucht Geld für guten Unterricht, für Arbeitsplätze und kulturelle Infrastrukturen an öffentlich getragenen Musikschulen. Andernfalls droht tatsächlich ein Abbau kultureller Vielfalt, insbesondere zulasten derjenigen, die erst durch Musikschulen an die Musik und das Musizieren herangeführt werden.
Die Sorge vieler Musikschulen ist nachvollziehbar. Aber die Dynamik des Herrenberg-Urteils bietet auch eine Chance, endlich Klarheit zu schaffen und musikalische Bildung zukunftsfest zu verankern. Angesichts tausender bevorstehender Ruhestände brauchen wir attraktive Perspektiven für den Nachwuchs. Wer heute Musikpädagogik studiert, wird sich fragen: Will ich in ein System mit prekären Honoraren und unsicherer Altersvorsorge? Die Antwort darauf entscheidet über die Zukunft unseres Musik(schul)lebens.
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