Wagner, Robert

Musikschule – besinne dich auf deine Stärken!

Der Beitrag der Musikschulen zu einer inklusiven Gesellschaft

Rubrik: Aufsatz
erschienen in: üben & musizieren 6/2011 , Seite 52

“Musikschule – quo vadis?” fragte Ausgabe 4/2011 dieser Zeitschrift. Robert Wagner setzt sich noch ­einmal kritisch mit dieser Frage aus­einander und plädiert für das Recht auf Teilhabe aller Menschen an (musischer) Bildung.

Als Musikschulleiter fühle ich mich aufgerufen, mit einem Ausrufungssatz: „Musikschule – besinne dich auf deine Stärken!“, Posi­tion zu beziehen. Eine Position, der daran liegt, das Heft der Gestaltung nicht aus der Hand zu verlieren. Eine Position, die klar benennt, was den Musikschulen letztlich schadet und welcher Trend keine gebotene und mögliche Aktualisierung der Musikschulidee ist, sondern gewachsene Strukturen gefährdet.
„Die Musikschule stellt sich in der kommunalen Bildungslandschaft als Kompetenzzent­rum musikalischer Bildung zunehmend in einem Zwei-Säulen-System auf: einerseits weiter als Bildungseinrichtung sui generis, mit eigenständigem Bildungsauftrag und spezifischer Strukturierung, also sozusagen mit ihrer Kernaufgabe, andererseits aber bereits seit mehreren Jahren zunehmend auch im Kooperationsfeld der Bildungsinstanzen und -akteure in der Kommune, vor allem in der Zusammenarbeit mit der allgemein bildenden Schule oder der Kindertageseinrichtungen.“ So Ulrich Rademacher und Matthias Pannes in ihrem Beitrag „Klingende Lebensräume“ (üben & musizieren 4/2011, S. 23 f.).
Es stellt sich für uns Musikschulverantwort­liche nicht mehr die Frage, ob und wozu Musikschulen eine zweite Säule wirklich brauchen und ob diese unseren Stand vielleicht sicherer macht. Wir wurden von öffentlicher Seite, von den Kommunen und den Ländern als Kooperationspartner auserkoren und vielerorts zwangsverheiratet,
– weil öffentliche Musikschulen attraktiv und zuverlässig sind und für Qualität bürgen;
– weil die Ergebnisse der Arbeit und damit die Arbeit selbst es wert sind, auch in anderen Bildungseinrichtungen Früchte zu tragen – zum Wohl der Allgemeinheit, aber auch zum Wohl jedes Einzelnen;
– weil die Förderung aller Schülerinnen und Schüler durch individualisierten Unterricht seit jeher eine der Stärken der Musikschulen ist und die Teilhabe aller Menschen vorbildhaft im Sinne der Inklusion gelingt.

Inklusion ist machbar

Das Recht auf Teilhabe aller Menschen an (musischer) Bildung hat durch das Bekenntnis vieler Staaten zur Inklusion eine klare und eindeutige Grundlage erhalten (UN-Menschen­rechtskonvention). Die Staaten verpflichten sich, schrittweise die Ziele der Inklusion umzusetzen und allen Menschen ihnen gemäße barrierefreie Wege hin zu deren individuell formulierten Zielen anzubieten.

Lesen Sie weiter in Ausgabe 6/2011.