Bossen, Anja

Sind Sie fit für SEPA?

Die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das neue SEPA-Verfahren erfolgte zum 1. Februar 2014

Rubrik: musikschule )) DIREKT
erschienen in: üben & musizieren 1/2014 , musikschule )) DIREKT, Seite 05

Am 1. Februar wurde der Zahlungsverkehr europaweit auf das neue, einheitliche SEPA-Verfahren für den bargeldlosen Zah­lungsverkehr umgestellt (SEPA = Single Euro Payments Area). Bisher galten in jedem Land unterschiedliche Verfahren und insbesondere Auslandsüberweisungen waren kompliziert und oft teuer. Obwohl die lange International Bank Account Number (IBAN) auf den ersten Blick abschreckt, hat das neue Verfahren für die Verbraucher viele Vorteile. So enthält die IBAN an der dritten und vierten Stelle eine Prüfziffer, die Tippfehler normalerweise zuverlässig erkennt.
Die IBAN setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Die ersten beiden Zeichen sind das Länderkennzeichen – in Deutschland: DE. Die nächsten beiden Zeichen bilden die schon erwähnte Prüfziffer. Danach folgt in Deutschland die vormalige Bankleitzahl mit acht Ziffern, anschließend in den letzten zehn Ziffern die Kontonummer, wobei kürzere Kontonummern durch führende Nullen ergänzt werden. Für Auslandsüberweisungen wird voraussichtlich noch bis Februar 2016 ­zusätzlich eine Art internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ­benötigt.
Außer der zusätzlichen Absicherung durch die Prüfziffern haben sich für die Verbraucher noch einige weitere Verbesserungen ergeben. So wurde das bisher in Deutschland geltende Recht, einer Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprechen zu können, durch einen Erstattungs­anspruch ersetzt, der nun sogar bis zu acht Wochen nach einer autorisierten Abbuchung erfolgen kann. Bei nicht autorisierten Abbuchungen beträgt die Widerspruchsfrist 13 Monate. Zusätzlich müssen die Banken ihren Kunden weitreichende Vorgaben für Lastschriften ermöglichen. So kann ein Konto gänzlich für Lastschriften gesperrt oder nur für bestimmte Empfänger freigegeben oder gesperrt werden. Auch die Maximalbeträge für Abbuchungen können Kunden nun festlegen.
Bereits bestehende Lastschriften und Daueraufträge werden in der Regel von den Banken bzw. den Auftraggebern automatisch umgestellt. Bei Lastschriftaufträgen versenden die Auftraggeber üblicherweise eine Information über die umgestellten Daten. Ob die Daten von gespeicherten Bankverbindungen im Onlinebanking automatisch umgestellt oder gelöscht werden, hängt vom jeweiligen Institut ab. Bis zum 1. Februar 2016 dürfen Banken auch weiterhin Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen und müssen diese dann kostenlos umwandeln – dies ist aber eine freiwillige Regelung.
Musikschulen und Instrumentallehrkräfte sind von den neuen Regelungen in erster Linie dadurch betroffen, dass sie bei neuen Verträgen die IBAN anstelle der alten Bankleitzahl und Kontonummer angeben müssen. Die neue Regelung, dass Lastschriften nur noch mit einer Autorisierung gültig sind, dürfte hingegen keine große Rolle spielen, da diese auch bisher auf ­einem unterschriebenen Formular erteilt werden mussten.
Dennoch empfiehlt es sich, allen Schülern und Schülereltern eine kurze Information über die neue IBAN zukommen zu lassen. Damit erleichtert man denjenigen, die regelmäßig per Überweisung bezahlen, die Umstellung. Eine einfache Möglichkeit, selbst die IBAN zu berechnen bzw. zu prüfen, ob eine Nummer fehlerfrei ist, bietet die Seite www.iban-rechner.de
Weitere Informationen, Anleitungen zum Ausfüllen von Formularen und Hintergründe zur Umstellung des Verfahrens finden sich auf der Seite der Deutschen Bundesbank: www.sepadeutschland.de