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Leßmann, Kai

Wie mach ich das nur mit der Steuer?

Ein fiktives Interview zu grundlegenden Steuerfragen ­freiberuflicher Instrumentallehrkräfte (Teil 3)

Rubrik: Recht & Versicherung
erschienen in: üben & musizieren 1/2021 , Seite 34

Bob Franklin hat bereits zwei Telefonate mit der Existenzgründungsstelle geführt und sehr viel Nützliches erfahren. Nun ist er in der Lage, den Frage­bogen der steuerlichen Erfassung auszufüllen und die dahinter liegenden Irrungen und Wirrungen zu entschlüsseln. Bevor er den Fragebogen abschickt, erinnert er sich, dass er noch Informationen zum Thema „Gesellschaften“ benötigt. Er nimmt die Abgabe des Fragebogens zum Anlass, einen Termin mit der Existenzgründerberatung zu verabreden…

Bob: Guten Tag, ich bin Herr Franklin. Wir hatten ja schon zweimal miteinander telefoniert und da ich jetzt den Fragebogen endlich vervollständigt habe, dachte ich mir, ich bringe Ihnen den mal vorbei. Außerdem möchte ich auch noch etwas mehr über Gesellschaften für meine Konzerte bzw. Lehrgemeinschaft wissen.
Existenzgründungsberaterin: Hallo Herr Franklin, wie schön, zur Stimme auch einmal ein Gesicht kennenzulernen. Nehmen Sie doch Platz. Den Fragebogen werde ich an die zuständige Stelle weiterleiten. Ich erinnere mich, dass wir nur kurz über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gesprochen hatten, die sogenannte GbR.1 Wollen Sie nur darüber etwas wissen?

Ich habe keine Ahnung, welche Gesellschaften es gibt. Eine GmbH wäre doch auch möglich. Können Sie mir da weiterhelfen?
Die Gesellschaftsformen spalten sich in zwei Bereiche: Personen- und Kapitalgesellschaften. Eine GmbH wäre eine Kapitalgesellschaft, genauso wie die Unternehmergesellschaft (UG), welche eine Spezialform der GmbH darstellt. Eine GmbH zeichnet sich durch die Haftungsbeschränkung aus, allerdings ist ein sehr hoher formeller Aufwand zu betreiben. Ich würde davon abraten, außer Sie haben ein hohes Haftungs­risiko, z. B. durch ausschweifende Pyrotechnik bei Ihren Auftritten.

Noch mehr Bürokratie? Da verzichte ich lieber auf eine GmbH, weil ich ja nur kleine Konzerte geben oder Lerngruppen unterrichten möchte. Wie sieht es denn mit einer Personengesellschaft aus oder einer GmbH & Co. KG?
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Personen. Darunter fallen zum Beispiel die GbR, die offene Handelsgesellschaft (OHG)2 oder die Kommanditgesellschaft (KG).3 Die GmbH & Co. KG gehört zu den Personengesellschaften; dabei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der die persönlich und voll­umfänglich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist und der laut Handelsgesetzbuch nur mit der Gesellschaftereinlage haftende Kommanditist wären dann Sie. Hierbei würde dann also eine Kombination aus der GmbH und einer KG vorliegen. Weil Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und damit keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und bei einer nicht notwendigen Haftungsbeschränkung der geringste bürokratische Aufwand gewollt ist, wäre für Sie das Maß aller Dinge die GbR.

Die GbR überzeugt mich. Ich habe weder die Muße für einen umfangreichen Aufwand noch das Geld, mich an einen Steuerberater zu wenden. Wie sieht das dann konkret aus, wenn ich die Gesellschaft gründen möchte?
Wenn sich Ihre Situation ändert und Sie doch sehr große Konzerte machen sollten, können Sie immer noch über eine neue Gesellschaft oder einen Formwechsel nachdenken. Für den Anfang treffen Sie die richtige Wahl. Zivilrechtlich sind die Hürden für eine Gründung denkbar niedrig, da es keiner Form bedarf. Sprich: Sie können sich auch mündlich zusammenschließen, was ich allerdings nicht empfehlen würde. Nehmen Sie sich einfach einen Mustervertrag und passen Sie diesen an Ihre Bedürfnisse an, damit nachher kein Streit entsteht. Dabei ist vor allem die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu beachten, da diese nach BGB nur gemeinschaftlich ausgeübt werden, unter Ihnen aber auch anders geregelt werden kann. Ich rate Ihnen, dahingehend noch einmal zu recherchieren.4 Ich möchte Ihnen jetzt lieber den steuerlichen Bereich erklären.

Selbstverständlich! Sie haben das Feld ja bereits eingeschränkt, sodass es überschaubarer ist. Was gibt es denn steuerlich bei der GbR zu beachten?
Schauen Sie, es gibt auch für Personengesellschaften einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wir gehen diesen Fragebogen einfach mal gemeinsam durch. Bei den ersten Seiten handelt es sich um ganz rudimentäre Grundangaben wie Name und Anschrift des Unternehmens, sprich der GbR. Die meisten Dinge werden Sie also wiedererkennen. Ins Handelsregister müssen Sie sich übrigens nicht eintragen lassen.

1 §§ 705 ff. BGB.
2 §§ 105 ff. HGB.
3 §§ 161 ff. HGB.
4 Die Handelskammern haben sehr gutes Info­material sowie Musterverträge.

Lesen Sie weiter in Ausgabe 1/2021.